Allgemeine Geschäftsbedingungen Kosmetikstudio Sweet Sugar GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Dienstleistungsvertrag  mit unseren Kunden.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelnen nicht auf sie Bezug genommen werden sollte, für alle, auch zukünftige Dienstleistungen. Entgegenstehende Vertrags- und sonstige Bedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Sweet Sugar GmbH  nicht Vertragsbestandteil. Es gelten auch dann ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
Änderungen und andere Absprachen benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebote und Preise

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Preise. Die Preise sind im Studio sowie auf unserer Internetseite www.sweetsugar-studio.de zu sehen. Alle Preise beinhalten den gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.3. Die vereinbarten Preise sind mit Beendigung der Behandlung fällig. In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender Vorauszahlung angenommen werden.

2.4. Die Zahlungen in bar oder per Ec-Cash zu begleichen.

3. Terminvergabe, Behandlungen

3.1. Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich (schriftliche Einverständniserklärung oder persönliche Begleitung der Minderjährigen).

3.2. Die Terminvergabe erfolgt per Telefon, SMS, E-Mail oder persönlich im Studio. Mit der Vereinbarung eines Termins kommt ein dem Dienstleistungsrechts des BGB unterliegender Behandlungsvertrag zwischen Sweet Sugar GmbH und Kunde. Daher sind vereinbarte Termine verbindlich.

3.3. Kann aus für uns nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von uns nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine Kontaktaufnahme ermöglichen. Wir sind in dem Fall berechtigt, den Termin zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

4. Terminvereinbarung / Terminverzug durch den Kunden.

4.1. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.

4.2. Bei verspätetem Eintreffen des Kunden zum Behandlungstermin hat der Kunde keinen Anspruch auf die volle Behandlungsdauer. Besteht der  ursprünglich vereinbarter Termin aus mehreren Behandlungen, sind wir berechtig die Anwendungen durchzuführen, die unseren Zeitrahmen nicht überschreiten. Kommt der Kunde deutlich zu spät (zB. dauert eine Anwendung 30 Min und die Verspätung beträgt 15 Min) behalten wir uns vor die Behandlung nicht durchzuführen.

5. Verantwortung der Kunden

5.1. Der Kunde hat die ihm zumutbare Mitwirkung zu leisten, um den Erfolg der Behandlung und seiner Gesundheit nicht zu gefährden.

5.2. Vor Behandlungsbeginn hat der Kunde Sweet Sugar über folgende Umstände zu informieren:

– über medizinische und medikamentöse Umstände, die im Zusammenhang mit der Behandlung relevant sein können,

– über seine Aktivitäten außerhalb des Studios, die im Zusammenhang mit der Behandlung relevant sein können,

– über das Bestehen von Allergien gegen bestimmte kosmetische Inhaltsstoffe.

Hat der Kunde Zweifel, was für die Behandlung relevant sein könnte, hat er Sweet Sugar GmbH zu fragen und seinen Hausarzt zu konsultieren.

5.3. Vor einer Haarentfernung (24 Std vor der Behandlung) sind folgende Tätigkeiten  zu unterlassen:

a) peelen, eincremen oder einölen der zu behandelten Stellen

b) starkes Aussetzen der Sonne, Solariumbesuch

Unmittelbar vor der Behandlung sind folgende Tätigkeiten zu unterlassen:

– langes Baden, schwimmen gehen

– schweißtreibende Tätigkeiten (Sport, Sauna)

Bis zu 24 Std nach der Behandlung sind folgende Tätigkeiten bzw. das Benutzen von Produkten im Bezug auf Haarentfernung zu unterlassen: Sonnenbad, Solarium, Sauna, heißes Duschen oder Baden, Benutzung von Deo auf Alkoholbasis und stark parfümierten Produkten, Schwimmen, übermäßiger Sport, übermäßiges Berühren des enthaarten Areals, das Tragen von enger Bekleidung.

Peelings, Luffa-Schwamm oder Peeling-Handschuh sollten frühestens 3 Tage nach dem Waxing/Sugaring angewendet werden. Das hält die Haut weich und geschmeidig und beugt eingewachsenen Haaren vor.

Andere Behandlungsspezifische Fragen sollten dem Personal gestellt werden.

5.4. Für die erste Sugaring oder Waxing Behandlung nach einer Rasur müssen die Haare mindestens 14 Tage gewachsen sein und über eine Länge von mindestens 5mm verfügen. Möchte der Kunde eine Behandlung durchführen lassen, obwohl die Haarlänge nicht genug ist und er von uns darauf hingewiesen worden ist, so erfolgt die Behandlung auf eigenen Wunsch. Der Behandlungspreis ist in diesem Fall vollständig zu zahlen und jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Behandlungsausschluss

Wir behalten uns vor, die Durchführung von Behandlungen, denen medizinische oder hygienische Gründe entgegenstehen, abzulehnen.

7. Gewährleistung/Garantie/Haftung

7.1. Während unserer Behandlung werden Produkte oder Behandlungsmethoden nach den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden eingesetzt. Eine Garantie auf Hautverträglichkeit und Erfolg kann nicht gegeben werden. Insoweit besteht nur eine Haftung nach dienstvertraglichen Regeln. Sollte der Kunde auf die verwendeten Produkte allergisch reagieren, wird keine Haftung übernommen; dies trifft insbesondere zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens des Kunden nicht, nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden.

7.2. Die Haftung von Sweet Sugar GmbH gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung der in Ziffer 5) genannten Verantwortlichkeiten des Kunden zurückzuführen sind.

7.3. Für Wertgegenstände, die vom Kunden mitgeführt werden oder im Unternehmen vergessen wurden, wird durch den Auftragnehmer keine Haftung übernommen.

7.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit Sweet Sugar GmbH seine gesetzlichen Vertreter oder Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine wesentliche Vertragspflicht oder Leben, Körper oder Gesundheit schuldhaft verletzt haben. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Geschenkgutscheine

8.1. Geschenkgutscheine können für den Kauf von kosmetischen Produkten oder die Buchung von kosmetischen Dienstleistungen eingelöst werden.

8.2. Geschenkgutscheine sind unbegrenzt lange gültig.

8.3. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

8.4. Der Gutschein muss vor Abschluss des Bezahlvorgangs im Kosmetikstudio vorgelegt werden.

8.5. Die Gutscheine können beim Einlösen nicht mit weiteren Geschenkgutscheinen kombiniert werden.

8.6. Übersteigt die Summe eines Kaufs im Kosmetikstudio den Wert des Geschenkgutscheins, kann die Differenz mit Bar oder EC-Karte gezahlt werden.

8.7. Übersteigt der Wert des Geschenkgutscheins den Kauf im Institut, wird der Restwert dem Gutscheininhaber gutgeschrieben.

9. Datenschutz

An uns übermittelte Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail Adresse (personenbezogene Daten) verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung Ihrer Bestellung. Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Sweet Sugar GmbH ist verpflichtet, alle Informationen, die während der Dienstleistung besprochen werden vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine gesetzliche Pflicht zur Offenbarung vor Behörden oder Gerichten besteht oder Sweet Sugar GmbH von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Stand: April 2020